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Eigensicherung Drucken
Geschrieben von: Rüdiger Seifert   
Mittwoch, den 09. September 2009 um 00:00 Uhr
sicherungDer Strategische Nachrichtendienst hat im Vergleich zu anderen Behörden ein heraus­gehobenes Geheimschutzbedürfnis und besondere Sicherheitserfordernisse. Dem SND obliegt im Rahmen des Geheimschutzes und der Spionageabwehr die Gewährleistung seiner eigenen Sicherheit.

Diese Schutzfunktionen erstrecken sich auf personelle und materielle Sicherheitsbereiche. Vor sicherheitsgefährdenden Angriffen sind im Bereich der personellen Sicherheit vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nachrichtendienstliche Verbindungen zu schützen. Der Schutz der materiellen Sicherheit erstreckt sich vorwiegend auf Einrichtungen und Gegenstände sowie auf Arbeitsergebnisse.

 

 

Beispiele für die Aufgaben der Hautpabteilung Eigensicherung sind:

  • Schutz von Daten bei Bearbeitung, Speicherung und Übertragung
  • Materielle Absicherung von Liegenschaften
  • Sicherheitsberatung
  • Sicherheitsüberprüfungen von freien, aktiven und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
 

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