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Geschrieben von: Mario Koch   
Dienstag, den 30. September 2008 um 00:00 Uhr
geldDie Ausgaben des Strategischen Nachrichtendienstes erfolgen nach einem nicht öffentlichen Wirtschaftsplan. Freigabe und Kontrolle dieses Wirtschaftsplans werden von einem Mitgliedergremium des Deutschen Bundestages (sog. Vertrauensgremium) durchgeführt (vgl. § 10a BHO). Das Vertrauensgremium wird für jede Wahlperiode neu gewählt und besteht zur Zeit aus neun Mitgliedern.
 

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