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Geschrieben von: Michael Burkhardt   
Mittwoch, den 27. August 2008 um 00:00 Uhr

datenschutzDie Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften für den Datenschutz werden in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kontrolliert.

Der BfDI wird vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die rechtliche Stellung des BfDI ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz (siehe unten). Die Rechtsaufsicht des BfDI hat die Bundesregierung, die Dienstaufsicht übt das Bundesministerium des Innern aus.

 

 

 

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