Wichtige Ankündigung!
Aufgrund des sinkenden Bedarfs an nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und der rückläufigen Bewerberzahlen müssen wir unseren Service bis auf weit... Details...
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Thomas Hackner, Präsident des deutschen Strategischen Nachrichtendienstes (SND), hat einen Fünfjahresplan namens "SND 2015" für seine Behörde vorgelegt. Gegenüber seinen Mitarbe...
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Wir sind immer an Ihren Ideen interessiert. Nutzen Sie unser Vorschlagswesen, um sich einzubringen.
Für Einreicher von Ideen, die erfolgreich umgesetzt werden, winken attraktiv... Details...
Drei Jahre haben die Bauarbeiten der SND Zentrale gedauert. Nun überrascht das Gebäude mit ungewöhnlichen Formen und verspiegelten Flächen. Der Wiener Architekt ...
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| Aufsicht & Kontrolle |
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| Geschrieben von: Michael Burkhardt |
| Montag, den 27. Juli 2009 um 00:00 Uhr |
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Die Zuständigkeiten, Befugnisse und Grenzen der deutschen Nachrichtendienste sind seit 1990 in einem einschlägigen Gesetz geregelt, dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Verfassungsschutzgesetz - BVerfSchG |
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