Aufsicht & Kontrolle
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Geschrieben von: Michael Burkhardt   
Montag, den 27. Juli 2009 um 00:00 Uhr

justizDie Aktivitäten des Strategischen Nachrichtendienstes unterliegen strengsten Kontrollen, damit die Arbeit eines Nachrichtendienstes in einer Demokratie nicht zum Selbstzweck wird.

Die Zuständigkeiten, Befugnisse und Grenzen der deutschen Nachrichtendienste sind seit 1990 in einem einschlägigen Gesetz geregelt, dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Verfassungsschutzgesetz - BVerfSchG

 

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